Hengste des Westfälischen Zuchtprogrammes

Die Zuchtsaison 2023 steht in den Startlöchern.

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, da auf den Internetseiten und in den Hengstbroschüren mancher Hengststationen Hengste als westfälisch „anerkannt“ beworben werden.
Unter dem Dach der FN ist das Westfälische Pferdestammbuch durch eine Rahmenvereinbarung für das Deutsche Reitpferd dazu verpflichtet, Nachkommen von Hengsten zu registrieren, die bereits eine Zuchtzulassung eines FN angeschlossenen Verbandes haben. Dadurch erfolgt eine Übernahme der entsprechenden Eintragung in die Klasse des Hengstbuches, deren Voraussetzungen der Hengst erfüllt.

Deutlich zu unterscheiden ist dieses allerdings von der Zulassung eines Hengstes für das Westfälische Zuchtprogramm und die damit verbundene ermäßigte Eintragungsgebühr bei der Registrierung der Nachkommen für den Züchter.  Die westfälischen Züchter können sich darauf verlassen, dass die im Hengstverteilungsplan aufgeführten Pferde gemäß Zuchtprogramm besichtigt und gesundheitlich überprüft worden sind und somit eine „Anerkennung“ haben. Diese unterschiedlichen  Sachverhalte werden oftmals nicht deutlich genug in der Kommunikation unterschieden. Interessierte Züchter können sich anhand des aktualisierten Hengstverteilungsplans über bestehende Anerkennungen und auch die vorliegenden Leistungsprüfungen objektiv informieren.

Westfälischer Hengstverteilungsplan